Rot-grüner Vorschlag zur Änderung des Radio Bremen Gesetzes
06. November 2007 von Anja Stahmann
Gemeinsam mit der SPD haben wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Radio Bremen Gesetzes in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Unser vorrangiges Ziel ist mehr Transparenz für den Gebührenzahler und eine Stärkung des Rundfunkrates.
Radio Bremen gehört allen. Die Rundfunkanstalt muss die Menschen deshalb künftig mehr darüber informieren, wie ihr Geld eingesetzt wird. Der Rechnungshof soll fortan auch die Tochterunternehmen und Beteiligungen prüfen. Den Rundfunkrat wollen wir von 36 auf 22 Mitglieder verkleinern und seine Arbeit stärker professionalisieren. Dafür sind Fortbildungen nötig, weil der Rundfunkrat die Wirtschaftspläne genehmigen sowie allen Verträgen zu Programmbeiträgen und Serien, die mehr als eine Million bzw. zwei Millionen Euro kosten, zustimmen muss.
Der Gesetzentwurf soll in der Novembersitzung der Bremischen Bürgerschaft debattiert und in den Medienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Voraussichtlich wird es eine Sondersitzung des Ausschusses geben, der dann eine Anhörung durchführen wird. Erst im Januar soll die 2. Lesung in der Bürgerschaft erfolgen um genügend Zeit für eine die inhaltliche Diskussion zu haben.
Die wichtigsten Änderungen im ÜberblickNotwendige Umsetzung der EU-Richtlinien und der
Rundfunkstaatsverträge: zum Beispiel mit der Anwendung des
Jugendmedienschutzvertrages
Notwendige Umsetzung der EU-Richtlinien und derRundfunkstaatsverträge: zum Beispiel mit der Anwendung desJugendmedienschutzvertragesSchaffung einer Publikumsstelle: Nach dem Vorbild des WDR nimmt die
Publikumsstelle alle Eingaben und Anfragen entgegen. Jeder hat das
Recht, sich mit Beschwerden und Anregungen zum Programm an die
Rundfunkanstalt zu wenden. Die Eingaben sollen zügig beantwortet werden.
Auf den Internetseiten von RB ist deutlich auf die Möglichkeit von
Eingaben hinzuweisen.
Mehr Transparenz für die Bürger: Stärkere Informations- und
Veröffentlichungspflichten des Senders, beispielsweise Veröffentlichung des Jahresabschlusses und einer Zusammenfassung des Konzernlageberichtes auf der RB-Internetseite. Der Rundfunkrat tagt öffentlich und mindestens sechs Mal p.a.
Mehr Rechte für den Rechnungshof: Der Rechnungshof soll fortan auch die Tochterunternehmen und Beteiligungen von RB prüfen dürfen. Über die Verwendung von Rundfunkgebühren muss die Anstalt Rechenschaft ablegen. Denkbar ist auch ein Jahrbuch “Rechenschaftsbericht für die Gebührenzahler”.
Verkleinerter und gestärkter Rundfunkrat mit Migranten-Vertreter: Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane von Radio Bremen.
In ihm sind eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Organisationen und Gruppierungen des Landes Bremen vertreten. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahl der Intendantin/des Intendanten, die Wahl von sechs der neun Mitglieder des Verwaltungsrates, die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die abschließende Stellungnahme bei Beschwerden über ausgestrahlte Sendungen. Der Rundfunkrat berät die Intendantin/den Intendanten in allen Programmfragen.
Wirtschaftsprüfung/Betriebswirtschaft/Unternehmensberatung, Medienwirt-schaft/Medientechnik, Medienwissenschaft/Medienpädagogik, Journalistik/ Publizistik und Kultur (insbes. der bildenden Künste und Musik) professionalisiert werden. Diese fünf Personen sollen künftig nicht mehr von der Kulturdeputation, sondern vom Medienausschuss benannt werden. Erstmals erhält eine Vertreterin/ein Vertreter legitimierter Migrantengruppen einen Sitz im Rundfunkrat. Die gesellschaftlichen Gruppen sollen bei der Wahl ihrer Vertreter zu je 50 Prozent Frauen und Männer berücksichtigen.
Das Gesetz wurde in 1. Lesung einstimmig von allen Fraktionen beschlossen!