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Der Medienausschuss der Bremischen Bürgerschaft lud zu einer öffentlichen Anhörung zur geplanten Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes.  Diskutiert wurde der rot-grüne Gesetzentwurf den die Fraktionen erarbeitet haben um das RBG auch an aktuelle Staatsverträge und europäische Regelungen anzupassen.

Es gab viele gute und produktive Stellungnahmen, die nun eingearbeitet werden sollen. Verbände und Organisationen wie Landesmusikrat, Bremer Jugendring, BUND, DJU und DJV u.a. hatten sich zu Wort gemeldet und den Gesetzentwurf unter die Lupe genommen. Es gab Kritik für einige Veränderungsvorschläge aber auch Lob. Wobei natürlich bei der Anhörung vorwiegend  kritische Punkte diskutiert wurden. Auch Intendanz und Senatskanzlei gaben ihre Stellungnahmen ab. Die unterschieden sich in ihrer Einschätzung nicht unwesentlich. Auch äußerten Personalrat und Intendanz weit auseinanderliegende Positionen zur Mitbestimmung.

Die Rundfunkräte bekommen durch aktuelle Entscheidungen der EU mehr Verantwortung.

Einhellig sprachen sich viele in den Stellungnahmen für die Notwendigkeit der Professionalisierung der ehrenamtlichen Rundfunkräte aus. Die vorgeschlagene Verkleinerung des Rundfunkrates wurde ausgiebig erörtert. Positiv wurde die Berücksichtigung von Migranten im Rundfunkrat bewertet,  auch das Bestreben die Beteiligung von Frauen stärker als bisher im Rundfunkrat zu verankern.

Befürchtet wurde, dass bei einer Verkleinerung die Politik zu tonangebend bei Radio Bremen würde und die Staatsferne so nicht gesichert sei. Überzeugend war für mich das Argument, dass der kleinste Sender eine breite Unterstützung durch die gesellschaftlich relevanten Gruppen und seine Räte braucht.

Die Diskussion im Medienausschuss geht am 14. November in öffentlicher Sitzung weiter.

Befremdlich bis seltsam finde ich allerdings, dass jemand der es besser wissen müsste meinte, dass Verfahren sei intransparent.  Hier sollte man sich doch einmal an das Jahr 2003 zurückerinnern, als die Große Koalition das RB-Gesetz in 72 Stunden änderte und ohne irgendwelche Beteiligung im Hau-Ruck-Verfahren in 1. und 2. Lesung durchsetzte. Eien parlamentarische Anhörung und öffentliche Sitzungen waren da absolute Fehlanzeige.

Das gewählte Verfahren bietet nun die Chance viele Anregungen und Verbesserungsvorschläge in der Bürgerschaft zu erörtern und mit aufzunehmen. Selten bleibt ein Gesetzentwurf unverändert zwischen 1. und 2. Lesung. Von einem closed- shop  Prozess kann da keiner sprechen.

 

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