Grüne stehen für Radio Bremen ein
28. Januar 2008 von Anja Stahmann
Wir setzen uns zusammen mit unserem Koalitionspartner für eine substanzielle Änderung des internen ARD-Finanzausgleiches zu Gunsten kleinerer Sender wie Radio Bremen ein. Darauf hat sich auch heute unsere Fraktion zu Beginn einer viertägigen Klausur in Ganderkesee verständigt. Bereits am letzten Wochenende tagte die Bundesarbeitsgemeinschaft Medien der Grünen 2 Tage in Bremen und diskutierte über den jüngsten KEF Bericht. Die Gebührenerhöhung von 95 Cent ist von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ermittelt worden Der von Radio Bremen gemeldete Finanzbedarf wird regelmäßig von den Finanzexperten anerkannt, aber im bisherigen Finanzausgleich wird dem Sender weniger Geld zugeteilt. Damit ist die Existenz des Senders bedroht, falls keine Änderungen erfolgen. Nach dem neuen Gebührenmodell erhält Radio Bremen pro Gebührenzahler nur 56 Cent mehr. Der Sender benötigt indes eine Erhöhung um 1,08 Euro, um über die Runden zu kommen. Dies ist kein Almosen. Radio Bremen hat einen Anspruch auf die gerechte Verteilung der Rundfunkgebühren. Daher ist ein Nachschlag aus dem ARD-Finanzausgleich nötig! Das wissen auch die Intendanten, die nun gefordert sind eine gerechte Lösung innerhalb der ARD zu finden.
Sollte der für Radio Bremen bislang zu niedrige ARD-Finanzausgleich nicht aufgestockt werden, drohen beim kleinsten ARD-Sender weitere Arbeitsplatzverluste. „Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, schließlich musste Radio Bremen wegen der zu geringen Finanzmittel in den Vorjahren bereits 200 von ehemals 600 Stellen abbauen. Deshalb stärken wir Bürgermeister Jens Böhrnsen bei den Verhandlungen mit den 15 anderen Ministerpräsidenten über den neuen Rundfunkstaatsvertrag den Rücken, damit Radio Bremen im internen ARD-Finanzausgleich besser berücksichtigt wird. Es muss zügig eine tragfähige Lösung für die kleinen Rundfunkanstalten wie Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk gefunden werden. Der Rundfunkstaatsvertrag mit dem neuen Gebührenmodell tritt nur mit Zustimmung aller Länder in Kraft.