Bremer Beitrag zum Konjunkturprogramm II beschlossen - Sanierungen im Bildungsbereich
19. März 2009 von Anja Stahmann
Mit dem Nachtragshaushalt 2009 hat die Bürgerschaft heute auch für Bremens Beitrag zum Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder den Startschuss gegeben. Bremen wird dafür 118 Mio. Euro ausgeben; Geld, das es nicht selbst hat, sondern sich leihen muss bzw. zu drei Vierteln vom
Bund bekommt, der es sich selbst auch leihen wird. “Wir erhöhen damit gegen unser erklärtes Ziel unsere Schuldenlast”, stellte Hermann Kuhn, haushaltspolitischer Sprecher, in der Debatte
fest. “Wir tun dies dennoch, weil wir es für politisch in jeder Hinsicht für vollkommen ausgeschlossen halten, dass Bremen sich nicht beteiligt. Bremen kann dabei nicht beiseite stehen und als ,Trittbrettfahrer’ darauf hoffen, dass die Konjunkturprogramme der anderen schon für uns
wirken werden.”
Das Konjunkturprogramm dient nicht der vollständigen Auflösung des Investitionsstaus bei den Schulen und öffentlichen Gebäuden. Es ist kein “Wünsch-Dir-Was”-Programm. Es ist ein Programm, das in einem begrenzten Umfang öffentliche Investitionen zusätzlich, schnell — und nachhaltig in seinen Folgen — in Gang setzt. Im Mittelpunkt stehen die Sanierungen im Bildungsbereich, von den Kindergärten über die Schulen bis zu den Hochschulen. Dabei geht es um Modernisierungen auch in der Ausstattung,
aber vor allem um energetische Sanierung. “Wenn wir schon noch mehr Schulden machen, dann müssen die Investitionen nachhaltig wirken”, betonte Kuhn, “und nach unserer Überzeugung entspricht das vom Senat jetzt auch sehr detailliert vorgelegte Programm diesen Ansprüchen in der
Gesamtschau ganz und gar.”
In diesem Zusammenhang steht auch das heute verabschiedete Gesetz zur Erleichterung von Investitionen. Es sieht eine Erhöhung der Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für die Zeit der Maßnahmen des Konjunkturprogramms vor. Die Vorschriften des
Landesvergabegesetzes werden also bis zum 31.12.2010 teilweise lockert. Um einer erhöhten Korruptionsanfälligkeit entgegenzuwirken, werden Vorgaben gemacht, um die Standards an Wettbewerb und Transparenz zu erhalten. Hermann Kuhn: “Wir sehen uns daher in der Pflicht, in der
Transparenz und sorgfältigen Dokumentation unter den Bedingungen dieser temporären Ausnahmen erst recht einen besonders hohen Standard zu erreichen.”